Das Jahr 2020 hat viele Unternehmen und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen gestellt. Bedingt durch die Corona Pandemie waren viele Unternehmen gezwungen Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Wir stellen Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen rund um Ihre Steuererklärung mit Kurzarbeitergeld zur Verfügung.
Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld ist der Arbeitnehmer unter Umständen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Im Folgenden werden alle Fragen geklärt wer und in welchen Fällen eine Steuererklärung erstellt werden muss und wie wir Ihnen bei der Erstellung helfen können.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld, kurz Kug genannt, gehört steuerlich gesehen nicht zum Lohn, sondern zu den Lohnersatzleistungen und ist erst einmal steuerfrei. Das ist in § 3 Nr. 2 a) Einkommensteuergesetz geregelt. Auf diese Leistungen werden vom Arbeitgeber keine Sozialabgaben und auch keine Lohnsteuer abgeführt.
Allerdings fließen auch die Lohnersatzleistungen mit in den Progressionvorbehalt ein und so wird – gesehen auf das ganze Jahr – insgesamt zu wenig Lohnsteuer gezahlt.
Wo sehe ich wieviel Kug ich erhalten habe?
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung wird das Kurzarbeitergeld gesondert ausgewiesen. Ist der dort vermerkte Wert größer als 410 Euro, dann besteht für Sie die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeitergeld
Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen müssen. Denn grundsätzlich ist man als Arbeitnehmer erst einmal nicht verpflichtet eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld wurde bisher vom Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt. Daher kann dies unter Umständen zu einer Nachzahlung gegenüber dem Finanzamt führen. Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im letzen Jahr erhalten haben. Diese Arbeitnehmer sind nun verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Neben den Lohnersatzleistungen führen jedoch auch eine Reihe weiterer Umstände zu der Pflicht einer Abgabe der Steuererklärung. Diese werden im Folgenden auch aufgeführt.
Welche weiteren Voraussetzungen für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gibt es?
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für Arbeitnehmer ist in § 46 Einkommensteuergesetz geregelt.
- Ehepaare, die zwar nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, aber die Steuerklassen III und V, oder die Steuerklassenkombination IV mit Faktor gewählt haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
- Darüber hinaus sind auch Renter verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Rente nach Abzug von Pausch-, Frei- und Entlastungsbeträgen im Jahr 2020 mehr als 9.408 Euro betragen hat. Für Ehepaare gilt dabei ein Betrag von zusammen 18.816 Euro.
- Arbeitnehmer, die im Vorjahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten haben, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Welche weiteren Lohnersatzleistungen gibt es?
Neben dem Kurzarbeitergeld gibt es noch eine Reihe weiterer Lohnersatzleistungen. Alle Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen sind abschließend in § 32b Einkommensteuergesetz aufgeführt.
- Kurzarbeitergeld, kurz Kug genannt
- Arbeitslosengeld (kein Hartz IV)
- Krankengeld
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Mutterschaftsgeld, sowie Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Insolvenzgeld
Alle weiteren Leistungen, die nicht im Einkommensteuergesetz aufgeführt sind, wie z.B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stehen nicht unter dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitslohn nur diese Leistungen erhalten haben, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Bis wann muss die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden?
Für die Abgabe der Steuererklärung gilt grundsätzlich die Frist bis zum 31. Juli 2021 wenn keine steuerliche Beratung vorliegt. Da dieses Jahr der 31. Juli auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist ausnahmsweise bis Montag, den 02. August.
Wird die Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht, drohen Sanktionen in Form von Verspätungszuschlägen seitens des Finanzamts.
Tipp:Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt, so verlängert sich die Frist zur Abgabe bis zum 28. Februar 2022.
Rechenbeispiel wie sich Kug auf den Steuersatz auswirkt
Als Beispiel bekommt ein Arbeitnehmer, ledig, ohne Kinder und ohne Religionszugehörigkeit monatlich 3.000 Euro brutto. Auf das Jahr gerechnet wären dies 36.000 Euro. Im Jahr 2020 befand sich der Arbeitnehmer 6 Monate in Kurzarbeit.
Das bedeutet, dass 60 Prozent seines Lohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden. Er hat also regulären Lohn von seinem Arbeitgeber für 6 Monate erhalten. Für diese 18.000 Euro wurde bereits Lohnsteuer abgeführt. Für die restlichen 6 Monate hat er 60 Prozent von 3.000 Euro erhalten, das sind insgesamt 10.800 Euro. Hierfür wurde bislang noch nichts abgeführt.
Durch den Progressionsvorbehalt muss der Arbeitgeber in diesem Rechenbeispiel 1.357,97 Euro für das letzte jahr nachzahlen.
Wie erstelle ich meine Steuererklärung mit Kurzarbeitergeld?
Durch das Kurzarbeitergeld trifft die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung auch eine Gruppe von Arbeitnehmern, die bisher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Für diese Personen ist es nun eine Herausforderung sich erstmals mit dem Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen.
Gerne übernehmen wir die Erstellung der Steuererklärung für Sie. So müssen Sie nicht in ein kostenpflichtiges Steuer-Programms investieren und Sie sparen noch dazu wertvolle Zeit, da Sie sich nicht in die komplexen Themen der Steuererklärung einarbeiten müssen.
Darüber hinaus haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Steuererklärung fachgerecht erstellt wird. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und in vielen Fällen können Sie auch trotz Kurzarbeitergeld eine Steuer-Erstattung erwarten. Dies ist der Fall, wenn Sie entsprechend Kosten geltend machen können.
Wir übersenden Ihnen gerne eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen zu sämtlichen Kosten, die Sie geltend machen können.
Tipp: Wenn Sie bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie als Arbeitnehmer rückwirkend für die letzten 4 Jahre Ihre Steuererklärung einreichen. Bis zum 31.12.2021 können die Steuererklärungen für die Jahre 2017, 2018, 2019 sowie 2020 eingereicht werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie nicht auch für die letzten Jahren noch Anspruch auf Erstattung haben.
Wie erstellt der Steuerberater die Steuererklärung?
Wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung mit Kurzarbeitergeld beauftragen möchten, scheiben Sie uns bitte eine Email oder tätigen Sie einen Anruf in unserer Kanzlei. Gerne teilen wir Ihnen mit welche Dokumente und Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Dann erstellen wir Ihre Steuererklärung auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Sie erhalten von uns Ihre Steuererklärung mit den zu erwartenden Erstattungen oder Nachzahlungen des Finanzamts und nachdem Sie die Erklärung unterzeichnet haben, reichen wir Ihre Steuererklärung elektronisch ein. Anschließend erhalten Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt mit einer Zahlungsaufforderung oder einer Rückerstattung.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung?
In einem persönlichen Gespräch erfassen wir Ihre persönlichen Verhältnisse und Ihre Einkünfte. Wenn Sie z.B. Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis erhalten haben, dann benötigen wir Ihre Lohnsteuerbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Ihren Einkünften gegenüber können Sie auch Kosten geltend machen. Diese mindern Ihre Steuerschuld. Unterjährig hat Ihr Arbeitgeber bereits schon einen großen Teil der Steuerschuld in Form von der monatlichen Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.
Nur für die Lohnersatzleistungen bzw. das Kurzarbeitergeld wurde noch keine Steuer erhoben. Dies wird im Rahmen der Steuererklärung nachgeholt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen zusammen, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um so trotz Kurzarbeitergeld Ihre Steuerlast zu minimieren bzw. im besten Fall eine Steuererstattung für Sie zu erreichen.
Folgende Kosten können in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden:
- Werbungskosten (alle Kosten, die mit Ihrem Beruf in Zusammenhang stehen, wie z.B. Fahrtkosten)
- Sonderausgaben (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Handwerkerrechnungen)
- Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
Tipp: Betragen Ihre Werbungskosten weniger als 1.000 Euro im Jahr, so brauchen Sie nicht die einzelnen Kosten aufzuführen, sondern es werden Ihnen bei der Berechnung der Einkünfte pauschal 1.000 Euro als Werbungskosten abgezogen. Man spricht vom sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Was kostet die Erstellung einer Steuererklärung mit Kurzarbeitergeld?
Die Gebühren für die Erstellung einer Steuererklärung durch einen Steuerberater richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte. Dabei sind die Gebühren durch das Steuerberatungsgesetz an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden.
Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers, der ausschließlich Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis erzielt und zusätzlich Lohnersatzleistungen erhalten hat, ist die Erstellung der Steuererklärung durch den Steuerberater oft günstiger als gedacht. Denn der Steuerberater befasst sich auch mit Ihren Ausgaben, welche Sie steuerlich geltend machen können.
Durch qualifizierte Beratung können wir Ihr bestmögliches steuerliches Ergebnis erreichen und in vielen Fällen ergibt sich dadurch für Sie sogar eine Steuerrückerstattung trotz Kurzarbeitergeld.
Im Fall einer Steuernachzahlung – wie lange habe ich Zeit beim Finanzamt zu zahlen?
Durch das Kurzarbeitergeld kann es passieren, dass auch Sie als Arbeitnehmer eine Nachzahlung leisten müssen, da dass Kurzarbeitergeld noch nicht im Rahmen der Lohnsteuer abgeführt wurde. Für den Fall der Nachzahlung haben Sie nach Eingang des Steuerbescheids einen Monat Zeit.
Die Informationen auf dieser Website sind nach bestem Wissen erstellt. Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Inhalte. Eine Haftung für die Informationen kann nicht übernommen werden. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Kanzlei.
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